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Angeregt durch ein Gespräch mit einem Pfarrer der evangelisch-lutherischen Freikirche, habe ich begonnen, mich intensiver mit den unterschiedlichen Glaubensansichten von Lutheranern und Calvinisten zu beschäftigen, denn ich war eher dem Calvinismus zugeneigt als den Lutheranern.

Hierzu habe ich mir die einbändige Ausgabe der "Christlichen Dogmatik" von Franz Pieper in der Bearbeitung von Theodor Mueller besorgt, um zu sehen, mit welcher biblischen Begründung folgende Unterscheidungen seitens der ELFK vorgenommen werden. In Ihrem Katechismus "Was wir glauben" schreiben sie nämlich zu der Reformierten Kirche:

    Sie lehren im Gegensatz zur Heiligen Schrift:

  • a) dass Christus in bezug auf seine menschliche Natur nicht allmächtig, allgegenwärtig und allwissend ist (gegen Mt 28,18-20);
  • b) dass im heiligen Abendmahl Christi Leib und Blut nicht wahrhaftig unter Brot und Wein gegenwärtig ist; dass daher mit dem Mund nur Brot und Wein gegessen und getrunken wird, Christi Leib und Blut dagegen lediglich durch den Glauben geistlich empfangen wird (gegen 1 Kor 10,16; 1 Kor 11,27);
    Anm. Hier, wie auch in anderen Lehren, zeigt sich, dass in der reformierten Kirche oft Schriftausssagen dem Urteil der menschlichen Vernunft unterworfen werden.
  • c) dass durch die heilige Taufe die Vergebung der Sünden und die Wiedergeburt nur zeichenhaft abgebildet und versprochen werden, aber nicht tatsächlich geschehen (gegen Apg 2,38; 22,16; Joh 3,5);
  • d) dass das Evangelium der Beseitigung aller sozialen Nöte und zur Herstellung des Weltfriedens dienen soll: dass die Kirche deshalb nicht nur Gottes Wort zu verkündigen hat, sondern auch politische und soziale Programme aufstellen und durchführen soll (bgl. die lutherische Zweireichelehre ...)
    Anm. Hier, wie auch in anderen Lehren, zeigt sich, dass in der reformierten Kirche Gesetz und Evangelium nicht sauber unterschieden werden.
  • e) außerdem lehren reformierte Kirchen und Gruppen kalvinistischer Prägung: dass Gott von Ewigkeit her einen Teil der Menschen zum Glauben und zur Seligkeit bestimmt hat, den größeren Teil aber zum Unglauben und zur Verdammnis (sog. doppelte Vorherbestimmung; gegen 1 Tim 2,4; Apg 17,30).

    aus: "Was wir glauben", Concordia-Verlag Zwickau 2002, S. 236 f.

Aufgrund dieser Differenz des Calvinismus zur heiligen Schrift, hält man sich seitens dieser Gemeinschaft in Abstand zu den Reformierten.

Wenn Pieper/Mueller mit seiner lutherischen Lehre "streng konfessioneller Richtung" Sicht recht hat, dann kann man nicht gleichzeitig reformiert und mit Reformierten in Kirchengemeinschaft sein und kann folglich auch nicht der Leuenberger Konkordie seine Zustimmung geben, die nämlich trotz der bestehenden Lehrdifferenzen bestehende Kirchengemeinschaft meint feststellen zu können.


Die Leuenberger Konkordie von 1973:
Sie erklärt, daß lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas trotz der weiterhin bestehenden Lehrdifferenzen in Kirchengemeinschaft sind und verwirklichen wollen (einschließlich Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft), weil man sich in den wesentlichen, unaufgebbaren Punkten einig ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es weiterer Arbeitsschritte bedarf; so heißt es z.B. zu den theologischen Schritten:

b) Theologische Weiterarbeit
Die Konkordie läßt die verpflichtende Geltung der Bekenntnisse in den beteiligten Kirchen bestehen. Sie versteht sich nicht als ein neues Bekenntnis. Sie stellt eine im Zentralen gewonnene Übereinstimmung dar, die Kirchengemeinschaft zwischen Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes ermöglicht. Die beteiligten Kirchen lassen sich bei der gemeinsamen Ausrichtung von Zeugnis und Dienst von dieser Übereinstimmung leiten und verpflichten sich zu kontinuierlichen Lehrgesprächen untereinander.

Das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, auf dem die Kirchengemeinschaft beruht, muß weiter vertieft, am Zeugnis der Heiligen Schrift geprüft und ständig aktualisiert werden.

Es ist Aufgabe der Kirchen, an Lehrunterschieden, die in und zwischen den beteiligten Kirchen bestehen, ohne als kirchentrennend zu gelten, weiterzuarbeiten. Dazu gehören:

  • hermeneutische Fragen im Verständnis der Schrift, Bekenntnis und Kirche,
  • Verhältnis von Gesetz und Evangelium,
  • Taufpraxis,
  • Amt und Ordination,
  • Zwei-Reiche-Lehre und Lehre von der Königsherrschaft Jesu Christi,
  •  Kirche und Gesellschaft.

Zugleich sind auch Probleme aufzunehmen, die sich im Hinblick auf Zeugnis und Dienst, Ordnung und Praxis neu ergeben.

Aufgrund ihres gemeinsamen Erbes müssen die reformatorischen Kirchen sich mit den Tendenzen theologischer Polarisierung auseinandersetzen, die sich gegenwärtig abzeichnen. Die damit verbundenen Probleme greifen zum Teil weiter als die Lehrdifferenzen, die einmal den lutherisch-reformierten Gegensatz begründet haben.

Es wird Aufgabe der gemeinsamen theologischen Arbeit sein, die Wahrheit des Evangeliums gegenüber Entstellungen zu bezeugen und abzugrenzen.

Text der Leuenberger Konkordie


Vom evangelisch-lutherischen Bekenntnis her wird man weitergehend sich auch auseinandersetzen müssen mit anderen ihr widersprechenden Theologien anderer Konfessionen, Sekten und Religionen - soweit sie eine Rolle in der gegenwärtigen religiösen Landschaft spielen.
Das soll insbesondere hier, aber auch innerhalb der christlichen Dogmatik und anderen Menüpunkten geschehen, denn es gibt ja kein Punkt in der christlichen Theologie, der nicht umstritten wäre - die heutige religiöse Landschaft ist ja ein riesiges Sammelsurium von christlichen Irrlehren, weltanschaulichen Unsinnslehren, religiösen Erfindungslehren...