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Christa zum Gedenken
Kleine Chronik
Bestätigte Thesen der thomistischen PhilosophieDekret der Hl. Studienkongregation1. Potenz und Akt teilen das Seiende so ein, dass alles, was ist, entweder reiner Akt ist oder notwendig aus Potenz und Akt als den ersten und inneren Prinzipien zusammenwächst. 2. Der Akt wird als Vollkommenheit nur durch die Potenz begrenzt, die die Fähigkeit zur Vollkommenheit ist. Daher existiert der Akt in der Ordnung, in der er rein ist, nur als unbegrenzter und einziger; wo er aber begrenzt und vielfältig ist, gerät er in eine wahre Zusammensetzung mit der Potenz. 3. Deswegen subsistiert nach dem absoluten Sinn des Sein selbst Gott als einer, ist er der eine einfachste; alles übrige, was am Sein selbst teilhat, hat eine Natur, durch die das Sein eingeschränkt wird, und besteht aus Wesen und Sein als real unterschiedenen Prinzipien. 4. Das Seiende, das vom Sein her benannt wird, wird von Gott und von den Geschöpfen nicht univok (= ein-sinnig) ausgesagt, jedoch auch nicht völlig äquivok (= mehrsinnig), sondern analog (= ähnlich), durch die Analogie sowohl der Attribution als auch der Proportionalität. 5. Außerdem gibt es in jedem Geschöpf eine reale Zusammensetzung des subsistierenden Subjekts mit den an zweiter Stelle hinzugefügten Formen bzw. den Akzidenzien: sie können aber, wenn nicht das Sein tatsächlich in einer unterschiedenen Wesenheit aufgenommen würde, nicht erkannt werden. 6. Außer den absoluten Akzidenzien gibt es auch ein relatives [Akzidenz] bzw. in Bezug auf etwas. Obwohl nämlich in Bezug auf etwas seinem eigentlichen Begriff nach nicht etwas bezeichnet, das einer Sache innewohnt, hat es dennoch oft eine Ursache in den Dingen und deshalb eine vom Subjekt unterschiedene reale Seiendheit. 7. Ein geistiges Geschöpf ist in seiner Wesenheit völlig einfach. Aber es verbleibt in ihm eine zweifache Zusammensetzung: der Wesenheit mit dem Sein und der Substanz mit den Akzidenzien. 8. Ein körperliches Geschöpf ist aber in Bezug auf die Wesenheit selbst aus Potenz und Akt zusammengesetzt; diese Potenz und dieser Akt in der Ordnung der Wesenheit werden auch mit dem Namen "Materie" und "Form" bezeichnet. 9. Keiner dieser beiden Teile hat an sich das Sein, noch wird er an sich hervorgebracht oder vernichtet, noch wird er in eine Aussageform (= Kategorie) gebracht, es sei denn in Rückführung als substantielles Prinzip. 10. Auch wenn der körperlichen Natur die Ausdehnung in Teile, die die Vollständigkeit bedingen, folgt, ist das Substanz-Sein und das Quantum-Sein für den Körper doch nicht dasselbe. Denn die Substanz ist ihrem Begriff nach unteilbar, und zwar nicht nach Art eines Punktes, sondern nach Art dessen, was außerhalb der Ordnung der Ausdehnung ist. Die Quantität aber, die der Substanz Ausdehnung verleiht, unterscheidet sich real von der Substanz und ist ein Akzidenz im wahren Sinne des Wortes. 11. Die durch Quantität gekennzeichnete Materie ist das Prinzip der Individuation, das heißt der numerische Unterscheidung - die es bei reinen Geistern nicht geben kann - des einen Individuums vom anderen in derselben spezifischen Natur. 12. Durch dieselbe Quantität wird bewirkt, dass der Körper umschreibbar an einem Ort ist und auf diese Weise von jedweder Möglichkeit nur an einem Ort sein kann. 13. Die Körper werden zweifach eingeteilt: die einen nämlich sind lebendig, die anderen leblos. Bei den lebendigen bedarf, damit es in demselben Subjekt einen bewegenden Teil und einen bewegten Teil an sich gebe, die substantielle Form - mit dem Namen "Seele" bezeichnet - einer organischen Anlage bzw. verschiedengearteter Teile. 14. Die Seelen pflanzlicher und sinnlicher Ordnung bestehen keineswegs an sich, noch werden sie an sich hervorgebracht, sondern sie sind lediglich als Prinzip, durch das das Lebende ist und lebt, und da sie ganz von der Materie abhängen, werden sie, wenn das Zusammengefügte zerstört wird, eben dadurch in akzidenteller Weise zerstört. 15. An sich besteht dagegen die menschliche Seele, die, wenn sie einem hinreichend veranlagten Zugrundeliegenden eingegossen werden kann, von Gott geschaffen wird und ihrer Natur nach unzerstörbar und unsterblich ist. 16. Dieselbe vernunftbegabte Seele wird so mit dem Leib geeint, dass sie dessen einzige substantielle Form ist, und durch sie hat der Mensch, dass er Mensch, Sinnenwesen, Lebewesen, Körper, Substanz und Seiendes ist. Die Seele verleiht dem Menschen also jeden wesenhaften Grad der Vollkommenheit; überdies teilt sie dem Leib den Akt des Seins mit, durch den sie selbst ist. 17. Die Fähigkeiten einer zweifachen Ordnung, der organischen und der anorganischen, gehen durch das natürliche Walten aus der menschlichen Seele hervor: die ersteren, zu denen das sinnliche Wahrnehmungsvermögen gehört, haben im Zusammengesetzten ihre Grundlage, die letzteren allein in der Seele. Der Verstand ist also ein vom Organ innerlich unabhängiges Vermögen. 18. Der Immaterialität folgt notwendig die Intellektualität, und zwar so, dass den Stufen der Entfernung von der Materie auch die Stufen der Intellektualität entsprechen. Der angemessene Gegenstand des Verstehens ist allgemein das Seiende selbst; der dem menschlichen Verstand eigentümliche [Gegenstand] aber besteht im gegenwärtigen Zustand der Einung in Washeiten, die von materialen Bedingungen abstrahiert sind. 19. Wir empfangen die Erkenntnis also von den sinnlich wahrnehmbaren Dingen. Da aber das sinnlich Wahrnehmbare nicht "actu" [d.h. nur der Möglichkeit nach] vernünftig erkennbar ist, ist außer dem formal erkennenden Verstand in der Seele eine aktive Kraft anzunehmen, die die vernünftig erkennbaren Gehalte von der Sinnesvorstellung abstrahiert. 20. Durch diese Gehalte erkennen wir unmittelbar die Allgemeinbegriffe; die Einzeldinge erfassen wir mit dem sinnlichen Wahrnehmungsvermögen, dann auch mit dem Verstand durch die Hinwendung zu den Sinnesvorstellungen; zur Erkenntnis der geistigen Dinge aber steigen wir durch Analogie empor. 21. Dem Verstand folgt - geht nicht voran - der Wille, der notwendig das begehrt, was ihm als ein sein Begehren allseits befriedigendes Gut vorgestellt wird, aber er wählt unter mehreren Gütern, die dem wandelbaren Urteil als erstrebenswert vorgelegt werden, frei aus. Demgemäß folgt die Auswahl dem letzten praktischen Urteil; welches aber das letzte ist, bewirkt der Wille. 22. Dass Gott ist, erfassen wir weder durch unmittelbare Anschauung noch beweisen wir es a priori, sondern schlechthin a posteriori, das heißt, "durch das, was gemacht ist" (Röm 1,20), wobei der Beweis von den Wirkungen zur Ursache geführt wird: nämlich von den Dingen, die bewegt werden und nicht das angemessene Prinzip ihrer Bewegung sein können, zum ersten unbeweglichen Beweger; vom Hervorgehen der weltlichen Dinge aus einander untergeordneten Ursachen zur ersten unverursachten Ursache; vom Vergänglichen, das sich zum Sein und Nicht-Sein gleich verhält, zum absolut notwendigen Seienden; von dem, was entsprechend den verminderten Vollkommenheiten des Seins, des Lebens und des Erkennens mehr oder weniger ist, lebt und erkennt, zu dem, der am meisten erkennend, am meisten lebend, am meisten seiend ist; schließlich von der Ordnung des Alls zur abgesonderten Vernunft, die die Dinge ordnete, einrichtete und zum Ziel lenkt. 23. Die göttliche Wesenheit wird uns dadurch, dass sie mit der vollzogenen Wirklichkeit des Seins selbst identifiziert wird, bzw. dadurch, dass sie das subsistierende Sein selbst ist, als ihrem gleichsam metaphysischen Begriff nach gut verfasst vor Augen gestellt, und eben dadurch lässt sie uns den Grund ihrer Unendlichkeit in der Vollkommenheit erkennen. 24. Durch die Reinheit seines Seins selbst also unterscheidet sich Gott von allen endlichen Dingen. Daraus lässt sich erstens schließen, dass die Welt nur durch Schöpfung aus Gott hervorgehen konnte; sodann, dass die Schöpferkraft, durch die das Seiende als Seiendes allererst betroffen wird, auch nicht durch ein Wunder irgendeiner endlichen Natur mitteilbar ist; dass schließlich nichts Geschaffenes handelnd auf das Sein irgendeiner Wirkung Einfluss nimmt, ohne die Bewegung von der ersten Ursache empfangen zu haben. Übersetzung: Denzinger/Hünermann: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Freiburg, Basel, Wien 2005, 40. Auflage, Nr.3601-3624 |